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Die rechtliche Vertretung im Verkehrsrecht erfolgt in mehreren Bereichen, wobei im Einzelfall eine kumulative Vertretung erforderlich ist.
1. Zivilrecht
Hierbei geht es vornehmlich um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Das können sowohl der Fahrzeugschaden selbst sowie weitere Schäden sein, wie der Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Wertminderung, Abschlepp-, Stand- und Entsorgungskosten.
Neben den Sachschäden stellen Personenschäden mit ihren verschiedenen Schadenspositionen für die erlittenen körperlichen oder seelischen Schäden oftmals Ansprüche in weitaus größerem Umfang dar. Abgesehen von einem einmaligen Schmerzensgeld oder einer Schmerzensgeldrente können aus Personenschäden darüber hinaus materielle Ansprüche erwachsen. Hierzu zählen Arzt- und Heilbehandlungskosten, Erwerbs- und Verdienstausfallschaden, vermehrte Bedürfnisse oder der sog. Haushaltsführungsschaden.
Als Geschädigter werden Sie zunächst anwaltlich beraten und die Geltendmachung der Ansprüche erfolgt hier quasi aus einer Hand. Die Erfahrung zeigt uns, dass die Versicherer gerade im Hinblick auf die für sie entstehenden Kosten keinesfalls an einer zügigen Regulierung mitwirken und eine anwaltliche Geltendmachung sicherstellt, dass die Regulierung beschleunigt wird, berechtigte Ansprüche nicht gekürzt werden oder gar untergehen.
2. Ordnungswidrigkeitenrecht
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren etwa wegen der Vorwürfe von Geschwindigkeitsüberschreitungen, des Rotlichtverstoßes, der unerlaubten Handynutzung u.v.m. Die anwaltliche Vertretung gegen Bußgeldbescheide gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, diese rechtlich überprüfen zu lassen und ggf. einen Einspruch einzulegen.
Ferner werden Fahrverbote gezielt einer rechtlichen Überprüfung unterzogen, um im Einzelfall – etwa bei Berufskraftfahrern und Vielfahrern – darüber hinaus gehende Folgen, wie Arbeitsplatzverlust, möglichst zu vermeiden.
3. Verkehrsstrafrecht
Nicht wenige Delikte im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen sind strafbewährt. Zu denken ist insbesondere an das Fahren unter Alkoholbeeinflussung, an unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder gar fahrlässige Körperverletzung (häufig im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen)…
Bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens stehen wir Ihnen als Verteidiger bei und führen insbesondere die Korrespondenz mit Ermittlungsbehörden, nehmen Akteneinsicht und beraten Sie im Aussageverhalten, nehmen Einfluss auf die Verfahrensführung durch sachdienliche Beweisanträge oder geeignete Beweissicherungsmaßnahmen u. dgl.
Hier ergibt sich gerade im Zusammenhang mit dem Führerschein häufig die Problematik einer (bereits vorläufigen) Fahrerlaubnisentziehung und eines als Nebenstrafe zu erwartenden Fahrverbotes.
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